Mitglied werden :
(Auszug aus unserer Satzung)
§ 3
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Der Verein besteht aus:
a) aktiven Mitgliedern
b) Ehrenmitgliedern
Aktive Mitglieder können alle männlichen Bürger werden, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben und sich dem Verein verbunden fühlen.
Aktive Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollenden und mind. 10 Jahre dem Verein angehören,
werden Ehrenmitglieder und sind beitragsfrei.
Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft unterbrechen, müssen bei Wiederaufnahme in den Verein
eine Aufnahmegebühr in Höhe des jeweiligen Jahresbeitrages zahlen.
§ 4
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss beantragt werden. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand. Bei einer
Zustimmung wird die Mitgliedschaft nach Zahlung des Jahresbeitrages endgültig wirksam.
§ 5
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Austritt, wenn dies dem Vorstand angezeigt wird,
- wenn der Jahresbeitrag nicht entrichtet wird,
- durch Ausschluss, der aus wichtigem Grund vom Vorstand beschlossen werden kann.
Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Rechte und Ansprüche gegenüber dem Verein.
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